Über ein Jahr ist es bereits her, dass engagierte Studierende verschiedener Fachbereiche eine Urabstimmung ins Leben gerufen haben, in der die Studierenden dazu aufgerufen waren, über eine neue Regelung für ihr Studium abzustimmen. Konkret ging es um einen neuen Paragraphen 31 der allgemeinen Bestimmungen für gestufte und modularisierte Studiengänge, der es allen Studierenden ermöglichen sollte, 1/3 ihrer Module am Ende des Studiums auszuklammern. Der neue Paragraph war dazu gedacht, übermäßigen Prüfungs- und Leistungsdruck für Studierende einzudämmen und ihnen einen verbesserten Zugang zum immer restriktiver werdenden Master zu geben. Nachdem die Urabstimmung erfolgreich war, weil sich über 70% der Studierenden (Wahlbeteiligung 23%, davon 76% für die Modulklammerung) für den neuen Paragraphen aussprachen, wurde dieser als Entwurf in den Senat zur Abstimmung gegeben und dort von den Mitgliedern und der Universitätsleitung abgeschmettert.
Da die Studierenden sich jedoch in der Verantwortung sahen, den Willen der Studierendenschaft nicht einfach zu ignorieren, wurde der Entwurf während des gesamten Jahres, über alle möglichen universitären Gremienwege hin und her verwiesen, inhaltlich überarbeitet und letztendlich als juristisch einwandfreie Regelung, von den Studierenden in das Gremium der Senatskommission Studiengänge eingebracht.
Das Verfahren zog sich bis zur Dezembersitzung der oben genannten Kommission, in der die Mitglieder (bestehend aus der Vizepräsidentin, den Studiendekan_innen aller Fachbereiche und vier studentischen Vertreter_innen) dazu aufgerufen waren über den Entwurf abzustimmen.
Schon nach kurzer Diskussion wurde klar, dass die Vizepräsidentin und die Studiendekan_innen nicht für den neuen Paragraphen stimmen würden, denn sie bekundeten allesamt ihren Unwillen zur Umsetzung mit der Begründung, dass die neue Regelung für die einzelnen Fachbereiche Arbeit bedeute, die laut Protokoll „unzumutbar“ sei
Ein eindeutigeres politisches Statement, das den Unwillen für die Umsetzung einer neuen studierendenfreundlichen Regelung betrifft, hätten die zuständigen Akteure kaum verlauten lassen können.
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