Wie das Präsidium nach einer studentischen Senatsanfrage mitteilt, müssen neue Prüfungsordnungen oder Änderungen von bestehenden Prüfungsordnungen nicht erst veröffentlicht werden, bevor die Ordnung in Kraft tritt. Wie das Präsidium in einer der letzten Senatssitzungen ausführt, gäbe es über die Frage der Veröffentlichung noch keine Regelung für die Justus-Liebig-Universität Gießen. Also treten die Satzungen auch dann in Kraft, wenn sie noch gar nicht veröffetnlicht sind. Hintergrund der Debatte ist unter anderem ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Jena. Dort hatten die Richter einem Studierenden Recht gegeben, der die nicht vorhandene Veröffentlichung kritisiert hatte. Dies sahen die Richter als nicht vereinbar an mit dem Rechtsstaatsprinzip. Grundsätzlich gingen die Richter davon aus, dass der Bürger sich zumindest informieren kann über das ihn betreffende Recht. Unter anderem auch, um sich kundig zu machen, ob die Verwaltung richtig handelt oder Fehler begeht. In Gießen gibt es aktuell noch die Situation, dass viele Ordnungen oder deren Änderungen nicht veröffentlicht sind. Veröffentlicht bedeutet an der JLU, dass es in den Mitteilungen der Universität (www.uni-giessen.de/mug) online gestellt sind. Zwar soll es eine sogenannte „MuG-Klinik“ geben, bei der die meisten Änderungen eingearbeitet werden sollen. Allerdings muss erst das Ergebniss dessen abgewartet werden. Ob es tatsächlich so ist, dass auch ohne Veröffentlichung eine Satzung rechtlich bindend wird, soll in der nächsten Zeit vom AstA geprüft werden. Bis zur endgültigen Klärung raten wir den Studierenden immer wieder nachzufragen bei Studienkoordinatoren, Studiendekanen oder der zuständigen Stabstelle A.2, welche Ordnung für sie aktuell gelten. Auch das Prüfungsamt muss euch diesbezüglich Auskunft erteilen. Falls es damit Probleme gibt, sollte man sich beim Referat für Studium und Lehre melden (Sprechzeiten unter www.asta-giessen.de).