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Urabstimmung? Da war doch was...!

Wir erinnern uns zurück…vom 19.- 25. Januar in diesem Jahr waren Hochschulwahlen. Ein jährlich sich wiederholender Vorgang, in dem es darum geht eine hochschulpolitische Vertretung für die Studierenden mit seiner Stimme zu wählen. Neu ist das nicht, aber wichtig um die studentische Mitbestimmung zu gewährleisten und eine Vertretung studentischer Interessen und Belange zu haben. Wichtig war auch die Urabstimmung und neu dazu. Zum ersten Mal waren die Studierenden der JLU dazu aufgerufen mittels einer Urabstimmung über einen Teil der Struktur ihres Studiums abzustimmen und somit auch mitzubestimmen. In dem Antrag, über den es via Urabstimmung abzustimmen galt, geht es um die Änderung des Paragraphen 31 der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge. Der geänderte Paragraph sieht die Möglichkeit zur Ausklammerung eines Drittels der Modulnoten (max. 60 CP) vor. Der Grundgedanke war und ist, dass im Bachelor/Master-System von Beginn an viele Leistungen zu erbringen sind, die mit vielen Noten bewertet werden. So kommen in einem Bachelor-Studiengang gut gerne mal 30 Einzelnoten oder mehr zusammen, die dann zu jeweiligen Modulnoten zusammengefasst werden. Ob und vor allem auch wie die 13 Punkte in der einen Hausarbeit jetzt gerechtfertigt sind, ebenso wie die 4 Punkte der letzten Klausur, sagt einem nicht der Ausdruck vom Prüfungsamt und möglicherweise auch nicht mehr der Dozent, dessen Sprechstunde überlaufen ist, weil er selber nicht mehr weiß, wie er die vielen Studierenden mit ihren vielen Essays, Hausarbeiten, Übungsaufgaben und Klausuren vernünftig und zeitnah bewerten soll. Die Ausklammerung von Modulnoten soll den Studierenden in gestuften und modularisierten Studiengängen selbst die Chance und Freiheit geben bewertete Leistungen auszuklammern, damit man in späteren Bewerbungsverfahren eben nicht einfach von anderen ausgeklammert wird. Was ist aber nun passiert mit der Urabstimmung? Laut Antragstext sollte die Regelung zum 01.04.2011 für alle Studierenden in Kraft treten, aber nachdem der Antrag über diverse Gremienwege hin- und hergereicht wurde, befanden Senat und Präsidium die Änderung für nicht rechtlich durchsetzbar. Am Mittwoch, den 29.06.2011 haben die studentischen VertreterInnen in der Senatskommission Studiengänge einen Antrag eingereicht, der eine rechtliche Prüfung des Antrags zur Änderung des § 31 der Allgemeinen Bestimmungen vorsieht. Der Antrag wurde von der Mehrheit der MitgliederInnen der Kommission angenommen. Das Rechtsgutachten soll nun Anfang September vorliegen. Eine lange Zeit, in der wir aber nicht untätig sein wollen, sondern selber eine rechtliche Prüfung seitens externer GutachterInnen in Auftrag geben wollen. Das Referat Studium und Lehre wird euch sobald es neue Infos gibt zum Thema Urabstimmung darüber in Kenntnis setzen.